Gegen das Vorhaben der Bundesregierung
CDU/CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Grundsatz der Tarifeinheit per Gesetz festzuschreiben.
Wörtlich heißt es dort: „Um den bestehenden Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitsnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festschreiben. Durch flankierende Verfahrensregeln wird verfassungsrechtlich gebotenen Belangen Rechnung getragen.“
Was hier unter dem irreführenden Begriff „Tarifeinheit“ formuliert wird, ist ein Angriff auf das Streikrecht.
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