Gute und sichere Arbeit im Homeoffice während der Corona-Krise

Gute und sichere Arbeit im Homeoffice während der Corona-Krise

In vielen Betrieben gab es schon vor der Corona-Krise Regelungen zum Homeoffice in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder per Tarifvertrag. In Betrieben, in denen bislang kein Homeoffice möglich war, haben sich jetzt Beschäftigte und Arbeitgeber kurzfristig über entsprechende Regelungen verständigt. Doch auch in einer Krise sind feste Rahmenbedingungen und Schutzrechte notwendig, damit Homeoffice Beschäftigte nicht gefährdet oder sich zu deren Nachteil auswirkt.

Forderungen der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

  • Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Beschäftige in Arbeitssicherheit und zum Arbeitsschutz unterwiesen werden. Ihnen sind ergonomische und sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und Maßnahmen zur Vermeidung psychischer und physischer Belastungen zu vermitteln.
  • Die Arbeitsorganisation von Homeoffice (einschl. Arbeitszeit, Arbeitspensum und soziale Bedingungen) sind so zu gestalten, dass psychische und physische Belastungen vermieden werden. Beschäftigte brauchen ein Recht auf Nicht-Erreichbarkeit am Feierabend. Geeignete Maßnahmen vor arbeitsbedingten Belastungen müssen langfristig in einer gesetzlichen „Anti-Stress-Verordnung“ festgeschrieben werden.
  • Bisher können die Arbeitskosten im Homeoffice, die der Arbeitgeber nicht übernimmt, steuerlich nur abgesetzt werden, wenn ein separates Arbeitszimmer vorhanden ist. Beschäftigte, die während der Pandemie bspw. in einer Arbeitsecke oder am Küchentisch sitzen, sollten diese für den Zeitraum der Pandemie anlog zum Infektionsschutzgesetz ebenfalls steuerlich absetzen können.
  • Beschäftigte im Homeoffice müssen im gleichen Maße unfallversichert sein, wie ihre Kolleginnen und Kollegen im Betrieb. Daher ist das Arbeiten zu Hause in Bezug auf Unfallgeschehen und Schäden i.S.d. § 8 Abs. 1 SGB VII dem Arbeiten in der Betriebsstätte analog zum Infektionsschutzgesetz gleichzustellen.
  • Die Lohnfortzahlung für Eltern, die wegen behördlich angeordneter Kita- und Schulschließung nicht arbeiten können und zur Betreuung der Kinder zu Hause bleiben müssen, muss analog zum Infektionsschutzgesetz garantiert werden.

Das vollständige Positionspapier des Arbeitskreises »Arbeit, Soziales und Gesundheit« findet ihr hier auf der Homepage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag. Verantwortliches MdB ist Jessica Tatti aus der AG Arbeit.