
Der Europäischen Gerichtshof hält eine schlechtere Bezahlung in der Leiharbeit nur bei tariflichem Nachteilsausgleich für zulässig. Jetzt gibt es ein Tarifergebnis. Stefan Nagel hat sich beides angeschaut und fragt sich, welche Kompensation bei einem Niedriglohn angemessen sein soll, wo Beschäftigte in der Leiharbeit doch auch bei den Arbeitsbedingungen, mit denen der Lohnunterschied ausgeglichen werden soll, diskriminiert werden? Der Kampf um Equal Pay und Equal Treatment muss konsequenter geführt werden, findet der langjährige Leiharbeiter und weist darauf hin, dass es keine gesetzliche Pflicht gibt, Verhandlungsangeboten der Unternehmensseite zuzustimmen. Ganzen Beitrag lesen »