Reform der betrieblichen Mitbestimmung
Betriebsräte und deren Arbeit haben für Die Linke einen hohen Stellenwert: Mit »Ahoi, Mitbestimmung« verfügt sie als einzige Partei über ein konkretes Konzept zur Reform der Betriebsverfassung. Die Linksfraktion bringt Auszüge daraus in den Bundestag ein.
Mit ihrem Konzept »Ahoi, Mitbestimmung!« hat DIE LINKE einen Dreiklang von Maßnahmen vorgelegt, um die betriebliche Mitbestimmung zukunftsfest zu machen und zur Demokratisierung der Arbeitswelt beizutragen. Vorgestellt wurde es von der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Susanne Ferschl. Die Reform sei notwendig, "um die bevorstehenden Herausforderungen durch Transformation und Digitalisierung zu bewältigen und im Sinne der Beschäftigten zu gestalten." Die langjährige Betriebsrätin unterstrich stolz, dass "Mitbestimmung für DIE LINKE eine herausragende Rolle spielt." Die Ergebnisse langjähriger konzeptioneller Arbeit mit Betriebsräten, Gewerkschafter*innen und Jurist*innen sind in dem umfassenden und fortschrittlichen Programm zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes zu finden.
Besonderes Augenmerk hat die Neugründung von Betriebsräten, die es zu schützen und zu fördern gilt, so Ferschl. Viel zu lang schon können Anwaltskanzleien ungestraft ihr Unwesen treiben, die sich auf die systematische Einschüchterung von Betriebsräten spezialisiert haben. Union Busting stoppen, Gegenwehr stärken und Mitbestimmung ausweiten lautet deshalb die Devise. Angesichts der ungeheuren Wandlungsprozesse, vor denen die Arbeitswelt steht, ist die Passivität der Politik fahrlässig. Klimaschutz, Digitalisierung und die fortschreitende Globalisierung erzwingen Antworten auf die Frage, wie in Zukunft global gearbeitet und gewirtschaftet werden soll. Entscheidend wird sein, wer diesen Wandel maßgeblich gestaltet, meint Ferschl und weist darauf hin, dass Konzernvorstände und Arbeitgeberlobbyisten den Umbau der Wirtschaft so vorantreiben, dass die Maximierung ihrer Profite immer mehr auf dem Rücken von Menschen und Natur stattfindet. "Es braucht daher mutige Schritte für den Ausbau der Mitbestimmung bei so wichtigen Fragen wie Beschäftigungssicherung, Weiterbildung, Datenschutz, Gesundheitsschutz sowie dem Klima- und Umweltschutz", sagt Ferschl abschließend.
Betriebliche Mitbestimmung und DIE LINKE im Deutschen Bundestag
Am 27. April debattiert der Deutsche Bundestag auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE über die Weiterentwicklung der betrieblichen Mitbestimmung. Um 12:30 Uhr wird die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Susanne Ferschl drei Anträge einbringen, die die wesentlichen Forderungen des Konzepts »Ahoi, Mitbestimmung« enthalten und Betriebsräten deutlich mehr Spielraum gibt:
- Betriebliche Mitbestimmung braucht Betriebsräte: Hier finden sich Kernforderungen aus dem ersten Teil des Mitbestimmungskonzepts. In nur acht Prozent der Betriebe gibt es überhaupt einen Betriebsrat. Entweder weil den Beschäftigten das Wissen fehlt oder weil Arbeitgeber aktiv versuchen, die Gründung von Betriebsräten zu verhindern. Ist eine Betriebsratswahl nicht zu verhindern, folgt nicht selten die systematische Behinderung der Betriebsratsarbeit. All das erfordert Maßnahmen, die Wahl eines Betriebsrats tatsächlich zu erleichtern, undemokratische Arbeitgeber härter zu bestrafen, bestehende Betriebsräte besser zu schützen und in ihrer Arbeitsfähigkeit zu stärken. Hier findet ihr den entsprechenden Antrag: https://dserver.bundestag.de/btd/20/055/2005587.pdf
- Transformation braucht starke betriebliche Mitbestimmung: Hier finden sich Kernforderungen aus dem zweiten Teil des Konzepts zum Ausbau zwingender Mitbestimungsrechte im Betrieb. Die Digitalisierung und Dekarbonisierung und die damit einhergehenden Umbrüche in der Arbeitswelt bedürfen der Beteiligung der Beschäftigten und ihrer Betriebsräte. Denn der Umbau unserer Wirtschaft im Zuge der Digitalisierung und des Klimawandels ist in vollem Gange und die Transformation wird die nächsten Jahre prägen. Dabei geht es nicht nur um Umweltaspekte, sondern auch um die Frage, wie die Zukunft der Arbeit aussieht und wer sie gestaltet kann. Die neue Arbeitswelt wird aber nur demokratisch, sozial und ökologisch sein, wenn Beschäftigte am Umbauprozess aktiv beteiligt sind. Dazu brauchen Betriebsräte mehr zwingende Mitbestimmungsrechte. Hier findet ihr den entsprechenden Antrag: https://dserver.bundestag.de/btd/20/054/2005406.pdf
- Demokratie braucht starke betriebliche Mitbestimmung: Hier finden sich Kernforderungen aus dem dritten Teil des Mitbestimmungskonzepts zur Stärkung der innerbetrieblichen Demokratie. Demokratische Enttäuschungen hängen eng mit dem Ausbleiben von Beteiligungserfahrungen am Arbeitsplatz zusammen. Eine Stellschraube gegen dieses Ohnmachtserleben ist die Stärkung der Demokratie am Arbeitsplatz selbst, denn betriebliche Mitbestimmung macht Selbstwirksamkeit und demokratische Prozesse erlebbar. Das beinhaltet auch eine vertiefte Beteiligung der Belegschaft an der Betriebsratsarbeit. Betriebsräte sind nur so stark, wie die Belegschaft, die hinter ihnen steht. Deshalb braucht es Maßnahmen, die den Kontakt zwischen Betriebsrat und Belegschaft verbessern und einzelne Beschäftigte stärker ermuntern, sich zu beteiligen. Hier findet ihr den entsprechenden Antrag: https://dserver.bundestag.de/btd/20/054/2005405.pdf
Sind die Anträge in den Deutschen Bundestag eingebracht, werden sie im Anschluss an die Debatte in den fachlich zuständigen Ausschuss – den Ausschuss für Arbeit und Soziales – überwiesen. In diesem Ausschuss befassen sich dann die Fachleute aller im Bundestag vertretenen Fraktion mit den Anträgen und es wird im Rahmen der Behandlung auch eine öffentliche Anhörung zu diesem Thema geben. Wir werden den Verlauf der parlamentarischen Behandlung hier auf unserer Seite weiter dokumentieren.
Konzept zum Download
Artikel wurde am 22. Dez. 2024 gedruckt. Die aktuelle Version gibt es unter https://betriebundgewerkschaft.de/ahoi-mitbestimmung/2023/04/reform-der-betrieblichen-mitbestimmung/.