Aktiver und wirksamer Arbeits- und Gesundheitsschutz

Aktiver und wirksamer Arbeits- und Gesundheitsschutz

Mangelhafter betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz kann dramatische Konsequenzen haben, das hat die Corona-Pandemie schonungslos offengelegt. Die Arbeitsschutzgesetzgebung ist in Deutschland recht weitgehend. Allerdings hapert es massiv bei der Umsetzung in den Betrieben. Unkenntnis, Kostendruck und schlichter Unwille sorgen dafür, dass es viele Arbeitgeber mit dem Arbeitsschutz nicht so genau nehmen.

Positive Beispiele von engagierten und beteiligungsorientierten Maßnahmen finden sich fast ausschließlich in Betrieben mit Betriebsrat und starker gewerkschaftlicher Organisation. Dabei wäre ein guter Arbeitsschutz heute wichtiger denn je, denn die Arbeitswelt wandelt sich. Beschleunigte Digitalisierung, prekäre Beschäftigung und eine immer höhere Arbeitsintensität sind die Stichworte. Die Zahl der Krankentage hat sich in den letzten zehn Jahren um 70 Prozent erhöht. Besonders psychische Erkrankungen sind seit Jahren deutlich auf dem Vormarsch – immer mehr Beschäftigte brennen regelrecht aus. Doch Arbeit darf nicht krank machen!

Deshalb gibt es dringenden Handlungsbedarf beim Arbeit- und Gesundheitsschutz. Bisher haben wir ein liberales Arbeitsschutzsystem – inwiefern Arbeitsschutz stattfindet wird allein den Arbeitgebern überlassen. Viel besser wäre es, wenn Beschäftigte und ihre Vertretungen mehr mitgestalten und der Staat besser kontrolliert. Doch kaputtgesparte Kontrollbehörden und eine schwindende betriebliche Mitbestimmung erschweren einen wirksamen Arbeitsschutz. Hier wollen wir als Fraktion DIE LINKE. im Bundestag ansetzen. Die von der Bundesregierung als Reaktion auf die Corona-Krise geplanten Maßnahmen sind nicht ausreichend. Es braucht grundsätzliche Veränderungen in vier Bereichen, die ineinandergreifen müssen, um in allen Branchen einen wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu ermöglichen.

Auf einen Blick:

  1. Schutzgesetze erweitern. Eine regelmäßige Arbeitsschutzerklärung gegenüber den Aufsichtsbehörden muss für Arbeitgeber verpflichtend werden. Außerdem brauchen wir eine Anti-Stress-Verordnung und eine Arbeitszeitoffensive.
  2. Mitbestimmung ausweiten. Die betriebliche Mitbestimmung ist der beste Arbeitsschutz und muss ausgeweitet werden. Die Rolle von Gewerkschaften ist durch ein Verbandsklagerecht zu stärken. 
  3. Häufigere und bessere Arbeitsschutzkontrollen. Dass geht nur mit deutlich mehr Personal und einer besseren Zusammenarbeit der Arbeitsschutzakteure.
  4. Wirksame und abschreckende Strafen bei Verstößen gegen den Arbeitsschutz müssen her.

Das vollständige Positionspapier des Arbeitskreises »Arbeit, Soziales und Gesundheit« als PDF zur Ansicht und zum Download findet ihr hier auf der Homepage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag. Verantwortliches MdB ist Jutta Krellnmann aus der AG Arbeit.