Für ein Recht auf Gute Arbeit im Homeoffice

06. Oktober 2020  POSITIONSPAPIERE

Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt und ermöglicht, dass Erwerbsarbeit zunehmend zeit- und ortsunabhängig erledigt werden kann. Bedingt durch die Covid-19-Pandemie arbeiten mehr Beschäftigte im Homeoffice, also von zu Hause aus. Dies erfolgt derzeit ohne ausreichende gesetzliche Rahmenbedingungen. So droht sich das ohnehin ungleiche Machtverhältnis zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern weiter zu Gunsten der Arbeitgeberseite zu verschieben. Daher ist es notwendig, gesetzliche Schutzrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, auch für digitale Arbeitsformen wie das Homeoffice, zu verteidigen und zu stärken, um die digitale Arbeitswelt im Interesse der Beschäftigten zu gestalten.

Homeoffice gilt derzeit eher als Arbeitsmodell für Hochqualifizierte und immer noch als Privileg. Beschäftigte mit niedrigen Einkommen oder Qualifikationen haben selten bis keine Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten. Das kann sich durch ein Recht auf Homeoffice ändern. Doch auch im digitalen Zeitalter bleibt der Großteil der Arbeitsplätze an den Betrieb gebunden. Ein Recht auf Homeoffice wird daher immer nur für einen Teil aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umsetzbar sein. Hierzu sind Kompensationsmöglichkeiten zu diskutieren.

Homeoffice ist als Arbeitsform bisher ausschließlich und unzureichend unter dem Begriff (alternierende) Telearbeit untergesetzlich in der Arbeitsstättenverordnung geregelt. Zudem bestehen für Beschäftigte im Unfallversicherungsrecht gravierende Regelungslücken. Anders als am Arbeitsplatz im Betrieb ist beispielsweise der Gang zum Mittagessen, zur Kita sowie zur Toilette während der Arbeitszeit nicht mitversichert. Damit auch Homeoffice „Gute Arbeit“ sein kann, sind grundlegende Dinge für die gesetzliche Ausgestaltung unverzichtbar: Homeoffice muss für die Beschäftigten freiwillig sein und darf nicht vom Arbeitgeber angeordnet werden. Eine Rückkehr an den Arbeitsplatz im Betrieb muss jederzeit möglich sein.

Das vollständige Positionspapier des Arbeitskreises »Arbeit, Soziales und Gesundheit« findet ihr hier auf der Homepage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag. Verantwortliches MdB ist Jessica Tatti aus der AG Arbeit.