Konzept zur Stärkung der Arbeitslosenversicherung

22. Oktober 2019  POSITIONSPAPIERE

Ziel der Verbesserungen der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zur Stärkung der Arbeitslosenversicherung ist es, möglichst viele Menschen gut gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit abzusichern: Junge Beschäftigte sollen schneller einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten; langjährig Beschäftigte sollen davor bewahrt werden, nach kurzer Zeit in das Hartz-IV-System wechseln zu müssen.

Die bisherigen Forderungen zum Arbeitslosengeld (ALG I) der Fraktion DIE LINKE bleiben bestehen. Zur Stärkung der Arbeitslosenversicherung soll neu eingeführt werden: Ein Arbeitslosengeld Plus (ALG Plus), ein höheres ALG I und ein Inflationsausgleich für beide Leistungen

Zur Einführung eines »Arbeitslosengeld Plus (ALG Plus)«

  1. Vorversicherungszeit und Anspruchsdauer | Grundsätzlich gilt: Das neue ALG Plus wird nur im Anschluss an vorherigen Bezug von ALG I gewährt. Bei einem Anspruch von weniger als 1.050 Euro (netto) kann mit der Mindestsicherung diese Leistungshöhe erreicht werden. Das ALG Plus ist nicht zwingend existenzsichernd, sondern orientiert sich am vorherigen Nettolohn. Arbeitslose, die mindestens 30 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, erhalten einen unbefristeten Anspruch auf das ALG Plus.[1] Das neue ALG Plus ist beitragsfinanziert (Begründung siehe Anhang). Einen Anspruch darauf erwirbt, wer Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und ALG I berechtigt ist. Die Dauer des ALG Plus entspricht 1:1 der Dauer des vorherigen Bezugs von ALG I.[2]
  2. Leistungshöhe | Das ALG I soll statt bisher 60 Prozent des vorherigen pauschalierten Nettoentgelts (67 Prozent mit Kind) einheitlich 68 Prozent betragen, wie es das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) bereits einmal vorsah. Das neue ALG Plus soll 58 Prozent des vorherigen pauschalierten Nettoentgelts betragen. Diese 10 Prozent-Punkte-Differenz orientiert sich an der ursprünglichen Regelung im AFG. Wir differenzieren nicht nach Familienstand, da wir eine eigenständige Absicherung von Kindern fordern (Kindergeld, Kindergrundsicherung). Darüber hinaus soll ein jährlicher Inflationsausgleich für das ALG I und das ALG Plus festgelegt werden.
  3. Arbeitslosenquote | Entscheidend für die Kosten der Arbeitslosenversicherung, und damit auch den Beitragssatz, ist das Niveau von Beschäftigung und Arbeitslosigkeit. Beide werden wesentlich durch die wirtschaftliche Entwicklung (Konjunktur) bestimmt[3].
  4. Arbeitsvermittlung | Die Vermittlung in Arbeit respektive Arbeitsangebote müssen sich am Grundsatz »Gute Arbeit« orientieren. Das heißt, dass Lohnabschläge in der neuen Beschäftigung nicht zumutbar sind und keine Vermittlung in prekäre Arbeit (z.B. Leiharbeit) erfolgen darf. Die Aufnahme einer neuen Beschäftigung darf nicht die Fähigkeiten und Kenntnisse der früheren Tätigkeit entwerten. Persönliche Umstände des Arbeitslosen (Familie, zu pflegende Angehörige) müssen berücksichtigt werden.

Das vollständige Positionspapier des Arbeitskreises »Arbeit, Soziales und Gesundheit« findet ihr hier auf der Homepage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag. Verantwortliches MdB ist Susanne Ferschl aus der AG Arbeit.


[1] Statt einer starren Stichtagsregelung (ab 58 Jahre) sollen insbesondere langjährig Beschäftigte in körperlich anstrengenden Berufsgruppen so davor bewahrt werden, in ihren Mittfünfzigern aus dem Schutzbereich der Arbeitslosenversicherung zu fallen.

[2] Bspw. erwirbt jemand nach 15 Jahren Beschäftigung einen Anspruch auf 25 Monate ALG I und anschließend 25 Monate ALG Plus (4 Jahre und 2 Monate Schutz der Arbeitslosenversicherung), jemand nach 25 Jahren Beschäftigung einen Anspruch auf 35 Monate ALG I und anschließend 35 Monate ALG Plus (5 Jahre und 8 Monate Schutz der Arbeitslosenversicherung)

[3] Einnahmen und Ausgaben der Arbeitslosenversicherung, IAB-Kurzbericht, 3/17, http://doku.iab.de/kurzber/2017/kb0317.pdf

[4] Oschmiansky, S. 9f., http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/arbeitsmarktpolitik/155254/arbeitslosenversicherung?p=all