Schlechter mit Tarifvertrag? Wie CDU und SPD die Tarifpolitik auf den Kopf stellen und Gewerkschaften systematisch schwächen

„Wir überlegen, wie wir auch durch Gesetzgebung eventuell Tarifbindung präferieren können“, sagte Bundeskanzlerin Merkel (CDU) auf dem Meseberger Treffen im Juni 2016. Bundesarbeitsministerin Nahles (SPD) legte Ende des Jahres in der FAZ nach und sagte: „Wer tariflich gebunden ist, wird privilegiert.“ Die Fraktion DIE LINKE hält dagegen und erklärt in einem Positionspapier, warum sie sogenannten tarifdispositiven Regelungen in Gesetzen im Bundestag eine klare Absage erteilt.

Besser mit Tarif!

Das Aushandeln von Tarifverträgen ist ein wesentlicher Zweck der Tarifparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände). Nicht nur der autonome, also frei von staatlicher Einflussnahme von statten gehende Abschluss von Tarifverträgen ist verfassungsrechtlich geschützt, sondern auch Arbeitskampfmaßnahmen, die auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sind. Im Arbeitsrecht gilt das „Günstigkeitsprinzip“. Das besagt, dass ein Tarifvertrag nie schlechter sein darf als das Gesetz. Dies begründet unter anderem das Fundament, auf dem das gewachsene Tarifsystem fußt und dessen Schlagwort „Besser mit Tarifvertrag“ das zentrale Argument für Gewerkschaften gegenüber ihren Mitgliedern darstellt.

Der Kern von Tarifauseinandersetzungen begründet sich im Verhältnis zwischen Kapital und Arbeit. Tarifverträge befrieden diesen Konflikt für die Laufzeit des Vertrages. Denn während der sogenannten Friedenspflicht darf nicht gestreikt werden. Ein Tarifvertrag ist immer ein Kompromiss. Die Organisationsmacht der Gewerkschaften entscheidet über das quantitative und qualitative Ergebnis und das Zustandekommen eines Tarifvertrages. Es bedarf aber auch institutioneller Macht durch gesetzliche Regelungen.

Tarifdispositive Regelungen werden von der SPD und von der CDU als Strategie angesehen, um die Tarifbindung für Unternehmer attraktiver zu machen. Darunter versteht man die Möglichkeit, per Tarifvertrag in der Regel zu Ungunsten des Arbeitnehmers von einem Gesetz abweichen zu können. Dies muss der Gesetzgeber ausdrücklich in das Gesetz formulieren, da sonst das Günstigkeitsprinzip greifen und eine Verschlechterung per Tarifvertrag verhindern würde. Es handelt sich also um eine bewusste Verkehrung des Prinzips von Tarifverträgen: Mit Tarifvertrag wird es für Beschäftigte nicht besser, sondern schlechter. Arbeitgeber haben damit ihrerseits die Möglichkeit, sich von gesetzlichen Regelungen durch die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband „freizukaufen“.

Anstatt sich die langjährigen Gewerkschaftsforderungen in puncto Stärkung der Tarifbindung, wie bspw. die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit anzueignen und endlich prekäre Beschäftigung einzudämmen, verfolgen SPD und CDU einen anderen Weg. Sie wollen die Arbeitgeber mit gesetzlichen Bonbons wieder in die Tarifbindung locken. Das führt Tarifverträge und Tarifpolitik ad absurdum. Nicht die Stärkung der Gewerkschaften und deren Organisationsmacht soll die Tarifbindung erhöhen, sondern schlechtere Arbeitsbedingungen per Tarifvertrag.

Das bekannteste Beispiel für eine solche tarifpolitische Strategie ist die Leiharbeitsbranche. Hier hatte der Gesetzgeber im Rahmen der Hartz-Gesetze 2003 festgelegt, dass mit Tarifvertrag vom Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ abgewichen werden darf. Die Folge ist, dass zwar fast die gesamte Branche nun unter einen Tarifvertrag fällt, Equal Pay für die meisten Leiharbeitsbeschäftigten aber in weite Ferne gerückt ist. Der Sozialstaat gibt seine Gestaltungs- und Ordnungsmacht zu Lasten abhängig Beschäftigter auf und es droht die Gefahr der Tarifflucht seitens der Beschäftigten. DIE LINKE lehnt tarifdispositive Regelungen in Gesetzen ab. Gesetzliche Mindeststandards dürfen nicht zur Disposition gestellt werden – weder den Tarifvertragsparteien noch den betrieblichen Akteuren. Das höhlt den kollektiven Schutz aus und schwächt die Gewerkschaften eher, als dass es ihnen hilft.

Zuvorderst ist es Aufgabe der Gewerkschaften, ihre Organisationsmacht zu erhöhen. Der Gesetzgeber setzt hierfür allerdings die Rahmenbedingungen. Daher fordert die Fraktion DIE LINKE statt tarifdispositiver Regelungen die Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen und die strikte Begrenzung von prekärer Beschäftigung.

Das vollständige Positionspapier des Arbeitskreises »Arbeit, Soziales und Gesundheit« findet ihr hier auf der Homepage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag. Verantwortliches MdB ist Jutta Krellmann aus der AG Arbeit.