
Von Jan Richter
Tarifdispositive Regelungen – also vom Gesetz abweichende Regelungen durch Tarifvertrag – gibt es schon länger. Sie sind das Fundament, auf dem unser Tarifsystem fußt. Weniger Wochenarbeitszeit, mehr Urlaubsanspruch oder Zuschläge für besondere Tageszeiten und Wochenendarbeit: »Besser mit Tarifvertrag« lautet die Devise und dient als zentrales Argument für Gewerkschaftsmitgliedschaften und die Interessenvertretung von Beschäftigten.