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Von Susanne Ferschl
Die Tarifabschlüsse der EVG und IG Metall haben das Thema Arbeitszeit wieder verstärkt in die Öffentlichkeit gebracht und eine gesellschaftliche Diskussion entfacht. Die zentralen Fragen sind: Wie, wann und von wo wollen wir zukünftig arbeiten – und wer entscheidet das am Ende. Diese originäre gesellschaftliche Verteilungsdebatte wird derzeit von einem „ideologischen Generalangriff auf das klassische Verständnis vom Arbeitsrecht als ein Schutzrecht für Arbeitnehmer“ begleitet, wie der Arbeitsrechtler Rolf Geffken treffend feststellt. Obergrenzen von Arbeitszeiten und gesetzliche Ruhezeiten werden als Innovationsbremsen und als arbeitnehmerfeindlich verleumdet, um die Beschäftigten für die Forderungen von Arbeitgebern und Kapital empfänglich zu machen – entgegen ihrer eigenen Interessen.